Sicherheitstechnik mit Auffangwannen aus Edelstahl

Auffangräume werden durch § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den danach erlassenen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Sie dienen der Bereitstellung des erforderlichen Rückhaltevolumens. Wenn Sie für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe verwendet werden sollen, unterfallen sie den Regeln des Bauproduktengesetzes

Auffangwannen sind Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen. Wir fertigen in allen Abmessungen nach Ihren Spezifikationen.

Alle Wannen werden mit den gängigen Prüfungen kontrolliert. (Farbeindringverfahren)

Als Material werden von uns alle hochwertigen Legierungen im Edelstahlbereich verarbeitet.
(Auffangwannen nach StawaR)

Vorschriften:
– Wasserhaushaltsgesetz WHG
– Dichtenachweiß
– Zertifiziertes Material mit Umstempelung
– Materialzeugnis
– Schweißzeugnis
– Schweißdokumentation
– Zeichnung

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